Maico Patente - ein Überblick
Maico Patente - ein Überblick
Liebes Forum,
ich habe mir vor einiger Zeit mal über die deutsche / europäische Patentdatenbank die Patent- und Gebrauchsmusterschriften von Maico runtergeladen, habe alles versucht zu finden, was nur mit der Motorradmarke zu tun hat (also Lüfter udgl. weg gelassen).
Insgesamt sind es knapp 20 Schriften (Auslandsanmeldungen lasse ich mal außen vor), die ja irgendwie auch zur alten Markengeschichte gehören.
Deswegen werde ich diese hier mal Stück für Stück reinladen, vielleicht hat ja der eine oder andere Lust, da mal bisschen drin rum zu stöbern.
Ein bisschen BLABLA zu Patenten aber vorab:
Grundsätzlicher Gedanke ist ja, dass man eine Exklusivität von 20 Jahren bekommt, in der man diese Erfindung als Wettbewerbsvorteil nutzen oder auch Lizenzen vergeben kann.
Bedingung für ein Patent ist im Wesentlichen, dass
(1) die Erfindung NEU ist, d.h. nirgendwo anders in Literatur oder als Baumuster zu finden ist
(2) die Erfindung auf eine erfinderische Tätigkeit beruht, also nicht für einen ‚Durchschnittsfachmann‘ naheliegend ist
(3) die Erfindung auch verwertbar ist. Hier ist auch beinhaltet, dass alles an der Erfindung auch so klar beschrieben sein muss, dass sie nachvollzogen werden kann, …der Anmelder muss also komplett ‚Hose runter lassen‘, was es mit der Erfindung auf sich hat.
Und wenn man denn eine Patentanmeldung macht, muss man dem Patentprüfer mithilfe der Anmeldung auch eine gute ‚Story‘ präsentieren, die die oberen Punkte untermauert.
Und das ist aus meiner Sicht auch das Interessante an den (sonst: fürchterlich trocken und auf den ersten Blick: unübersichtlich geschriebenen) Patentanmeldungen.
Hier eine kleine Einführung, wie die Patente (üblicherweise) so geschrieben und zu lesen sind:
Es geht anfangs grundsätzlich um das Technikfeld, um was es überhaupt geht (Typische Formulierungen sind: „Die Erfindung betrifft…“, „Die Erfindung bezieht sich auf…“).
Danach wird der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anmeldung umrissen (Typische Formulierung ist z.B. „Bekannt ist…“)
Und danach kommt dann die eigentliche Neuerung (Typische Formulierung ist: „Die Erfindung bezweckt..“, „Die Erfindung schafft die Möglichkeit..“
Dann folgt in der Regel ein Ausführungsbeispiel, untermauert mit entsprechenden Zeichnungen.
Und letztendlich sind es dann die Ansprüche, die den Schutz darstellen: Konkret sind das die Merkmale, die sich in den Ansprüchen an 'dadurch gekennzeichnet, dass' anschließen.
..was abschließend noch erwähnenswert wäre, ist die Tatsache, dass eine Patenterteilung nicht unbedingt bedeutet, dass die Sache auch wirklich so funktioniert und in Serie umgesetzt wurde.
So, das solls erstmal als Kurzintro reichen, Stück für Stück werde ich in den nächsten Tagen mal an diesem Threat arbeiten.
Schönen Gruß
Wolfgang
Besten Gruß
Wolfgang
ich habe mir vor einiger Zeit mal über die deutsche / europäische Patentdatenbank die Patent- und Gebrauchsmusterschriften von Maico runtergeladen, habe alles versucht zu finden, was nur mit der Motorradmarke zu tun hat (also Lüfter udgl. weg gelassen).
Insgesamt sind es knapp 20 Schriften (Auslandsanmeldungen lasse ich mal außen vor), die ja irgendwie auch zur alten Markengeschichte gehören.
Deswegen werde ich diese hier mal Stück für Stück reinladen, vielleicht hat ja der eine oder andere Lust, da mal bisschen drin rum zu stöbern.
Ein bisschen BLABLA zu Patenten aber vorab:
Grundsätzlicher Gedanke ist ja, dass man eine Exklusivität von 20 Jahren bekommt, in der man diese Erfindung als Wettbewerbsvorteil nutzen oder auch Lizenzen vergeben kann.
Bedingung für ein Patent ist im Wesentlichen, dass
(1) die Erfindung NEU ist, d.h. nirgendwo anders in Literatur oder als Baumuster zu finden ist
(2) die Erfindung auf eine erfinderische Tätigkeit beruht, also nicht für einen ‚Durchschnittsfachmann‘ naheliegend ist
(3) die Erfindung auch verwertbar ist. Hier ist auch beinhaltet, dass alles an der Erfindung auch so klar beschrieben sein muss, dass sie nachvollzogen werden kann, …der Anmelder muss also komplett ‚Hose runter lassen‘, was es mit der Erfindung auf sich hat.
Und wenn man denn eine Patentanmeldung macht, muss man dem Patentprüfer mithilfe der Anmeldung auch eine gute ‚Story‘ präsentieren, die die oberen Punkte untermauert.
Und das ist aus meiner Sicht auch das Interessante an den (sonst: fürchterlich trocken und auf den ersten Blick: unübersichtlich geschriebenen) Patentanmeldungen.
Hier eine kleine Einführung, wie die Patente (üblicherweise) so geschrieben und zu lesen sind:
Es geht anfangs grundsätzlich um das Technikfeld, um was es überhaupt geht (Typische Formulierungen sind: „Die Erfindung betrifft…“, „Die Erfindung bezieht sich auf…“).
Danach wird der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anmeldung umrissen (Typische Formulierung ist z.B. „Bekannt ist…“)
Und danach kommt dann die eigentliche Neuerung (Typische Formulierung ist: „Die Erfindung bezweckt..“, „Die Erfindung schafft die Möglichkeit..“
Dann folgt in der Regel ein Ausführungsbeispiel, untermauert mit entsprechenden Zeichnungen.
Und letztendlich sind es dann die Ansprüche, die den Schutz darstellen: Konkret sind das die Merkmale, die sich in den Ansprüchen an 'dadurch gekennzeichnet, dass' anschließen.
..was abschließend noch erwähnenswert wäre, ist die Tatsache, dass eine Patenterteilung nicht unbedingt bedeutet, dass die Sache auch wirklich so funktioniert und in Serie umgesetzt wurde.
So, das solls erstmal als Kurzintro reichen, Stück für Stück werde ich in den nächsten Tagen mal an diesem Threat arbeiten.
Schönen Gruß
Wolfgang
Besten Gruß
Wolfgang
Re: Maico Patente - ein Überblick
..die Packtaschenhalterung: DE1794084U von 1959
Hier ein Patent (ne falsch: 'nur' ein Gebrauchsmuster, ..eine etwas schwächere Form eines Patentes), in dem es um die von der M250B bekannten Packtaschenhalterung geht:
Das das so alles funktioniert, wissen ja die M250B Fahrer, ich find die Lösung echt gut & praktisch
Gruß
WOlfgang
Hier ein Patent (ne falsch: 'nur' ein Gebrauchsmuster, ..eine etwas schwächere Form eines Patentes), in dem es um die von der M250B bekannten Packtaschenhalterung geht:
Das das so alles funktioniert, wissen ja die M250B Fahrer, ich find die Lösung echt gut & praktisch
Gruß
WOlfgang
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- DE1794084U_Halterung für abnehmbare Behälter.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
..der Griff am Rahmen: DE1719254 von 1956 (Gebrauchsmuster)
Ebenfalls von der M250B bekannt und dort eingesetzt.
Ebenfalls von der M250B bekannt und dort eingesetzt.
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- DE1719254U_Motorrad mit Handgeriff.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Tachometerwellenkupplung: DE879924 von 1951
Ist mir so im wirklichen Leben noch nie untergekommen, ...hab aber auch nie ernsthaft drauf geachtet.
Ist mir so im wirklichen Leben noch nie untergekommen, ...hab aber auch nie ernsthaft drauf geachtet.
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- DE879924C_Tachometerwellenkupplung.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Fahrgestell für einspurige Kraftfahrzeuge: DE882812
..hier müssen die Roller-Experten ran, ob das so mal eingesetzt wurde..
..hier müssen die Roller-Experten ran, ob das so mal eingesetzt wurde..
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- DE882812C_Fahrgestell.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Fußschalteinrichtung für Getriebe an Motorrädern und Motorrollern: DE929467 von 1952
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- DE929467B_Fussschalteinrichtung.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Verkleidungsbefestigung: DE956465 von 1955
..wieder ein Roller-Thema
..wieder ein Roller-Thema
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- DE956465C_Verkleidungsbefestigung.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Halterung Kabelzugseil: DE961597 von 1955
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- DE961597C_Halterung Kabelzugseil.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Luftführung Vergaser: DE966155 von 1951
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- DE966155B_Luftführung Vergaser.pdf
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Re: Maico Patente - ein Überblick
Scheibenbremse: DE1475398 von 1965
(ist nur eine Offenlegungsschrift des Patentes, ggf nicht erteilt?)
(ist nur eine Offenlegungsschrift des Patentes, ggf nicht erteilt?)
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- DE1475398A1_Scheibenbremse.pdf
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