GS440-Geräuschwerte

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Harry
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GS440-Geräuschwerte

Beitrag von Harry » Fr 20. Jul 2018, 18:40

Hallo miteinander,
es würde mir sehr helfen, wenn ich wüsste mit welchen Lärmwerten eure GS 440er oder 490er eingetragen sind.
Vielleicht kann jemand im Brief kurz nachsehen und mir mitteilen.
Ich vermute, dass der bei mir eingetragene Wert nicht stimmt.
Hintergrund: Muss mit meiner GS 440T demnächst zum TÜV.
Habe mir dazu mal die Papiere angesehen. Habe die Maschine vor zwei Jahren mit Ersatzpapieren erworben.
Bei Standgeräusch sowie bei Fahrgeräusch ist der Wert 84 db eingetragen.
Das erscheint mir etwas optimistisch. Sogar bei unserem Pkw Yaris sind 86db Standgeräusch eingetragen.
Ich habe das Standgeräusch der Maico mal mit so einem Billigmessgerät ermittelt und bin auf rund 100db gekommen, trotz neuem 40cm Schalldämpfer, frisch gestopft und die komplette Auspuffanlage mit Hitzeschutzband umwickelt. Auch wenn das Gerät zwangsläufig ungenau misst, werde ich die 84db niemals erreichen. Allein das Zylinder-/Kolbengeräusch liegt gefühlt darüber.

Viel Dank schon mal für eure Hilfe !
Gruß
Harry
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Günter
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Re: GS440-Geräuschwerte

Beitrag von Günter » Sa 21. Jul 2018, 14:20

Die GS hatten keine ABE, bekamen die Papiere per Einzelabnahme im Werk. Ich denke den Prüfern wurde was eingepackt, damit die gewünschten Werte auf dem Papier erschienen und oder die Maschinen wurden so zugestopft das sie so gerade noch liefen. Kleiner Vergaser, doppelwandiger Auspuff, Blende im Krümmer usw. Die Werte sind nicht realistisch aber Papier ist geduldig.
Gruß Günter
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Re: GS440-Geräuschwerte

Beitrag von Harry » Di 24. Jul 2018, 17:38

Vielen Dank für die Info, Günter.
Hatte ich so nicht vermutet. Vor allem, da in der damaligen Zeit andere Fabrikate auch mit 92, 94 oder mehr db eingetragen wurden.
Dann wäre es leichter die Maschine auf diesen Wert zu trimmen.
So werde ich wohl versuchen müssen mit Tricks zu arbeiten.
Ich habe noch einen alten Vergaser von meinem Sachs-Mofa. :lol:

Gruß
Harry
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mdPeter zwei

Re: GS440-Geräuschwerte

Beitrag von mdPeter zwei » Do 26. Jul 2018, 13:43

Bei den ganzen GS Einzelabnahmen konnte man nur Bauchschmerzen bekommen. Und Angst vor dem TÜV haben. Auch wenn absolut Serie.

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Günter
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Re: GS440-Geräuschwerte

Beitrag von Günter » Do 26. Jul 2018, 15:26

die GS waren ja nie für die Straße gebaut worden sondern für GS Wettbewerbe, die Lautstärke spielte da eine untergeordnete Rolle. Auch die eingetragene Leistung von 17 PS gab es eigentlich nur auf dem Papier. Da gab es mal eine günstige Versicherungsklasse bis 17 PS deshalb dieser Wert. Durch den anderen Auspuff ist die Leistung vielleicht etwas geringer als beim gleichen MC-Modell, aber nur etwas. Für den TÜV kommt dann ein Kunststoffeinsatz auf den Gaschieber das man nur noch Halbgas geben kann, Leerlauf schön fett bedüst, dann wird sie untenherum zahm und springt gut an. Der Auspuff noch mal neu gestopft usw.. Hauptsache dem Prüfer fährt die GS nicht gleich unter dem Hintern weg, wenn sich denn traut mal etwas Gas zu geben.

Gruß Günter
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Re: GS440-Geräuschwerte

Beitrag von Harry » Fr 14. Sep 2018, 15:05

Danke Günter für die weiteren Infos.
War wegen PCdefekt etliche Wochen offline.

Heute war ich mit einem Pkw-Anhänger beim TüV.
Habe da mal wegen dem Lärmwert meiner Maico vorgefühlt, weil der Prüfer motorradkompetent erschien und zusätzlich umgänglich.
Und siehe da, er hat das nachfolgende kundgetan:

1980 kam die Nahfeldmessung bei der Geräuschmessung ins Spiel.
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.

Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.

Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen.
Würde das Messgerät 105 dB(A), wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).
Ich habe ein "N" !!!!
Wenn man Steine fallen hören könnte, dann wäre es laut gewesen.
Werde nun Anfang Oktober die Maico vorfahren und bin unheimlich entspannt. Fast schon krankhaft entspannt. :)

Gruß Harry
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